Strommasten von Strotög

Feststellung des Grundversorgers

Gemäß § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre neu festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Für das Stromnetzgebiet der strotög GmbH wurde zum 01. Juli 2021 entsprechend den oben genannten Vorgaben der Grundversorger neu festgestellt. Grundversorger für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in unserem Netzgebiet ist die strotög GmbH.